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Wettbüros in Rheinland-Pfalz müssen 250 Meter Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen halten. Eine Betreiberin klagte dagegen. Ist die Abstandsregelung ein wirksames Mittel zur Suchtprävention? Die Frage entschied nun das OVG Koblenz.

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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-6b1062223ovg-koblenz-wettbuero-abstand-eu-unionsrecht-europarecht-gluecksspiel/?r=rss

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