13.09.2018
trier-reporter /Rheinland-Pfalz
Alkohol und Internet
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in einer Stichprobe im Frühjahr dieses Jahres 16 Online-Händler überprüft, inwieweit sie den Jugendschutz bei der Bestellung von alkoholischen Getränken sicherstellen. Gesetzlich geregelt ist, dass Hochprozentiges – wie beispielsweise Wodka – nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden darf. Für Wein, Bier und Sekt liegt die Grenze bei 16 Jahren.
“Das Ergebnis der Stichprobe im Internet ist erschreckend. Nur die Hälfte der kontrollierten Anbieter weist auf ihren Produktseiten auf entsprechende Altersbeschränkungen hin“, so Ernährungsexpertin Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale. Lediglich zwei Händler gaben an, dass sie das Alter bei Übergabe, beispielsweise durch den Paketboten, tatsächlich kontrollieren und die alkoholischen Getränke nur an Berechtigte abgeben. Immerhin erwähnen 14 von 16 Online-Shops in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass nur Volljährige bestellen dürfen oder weisen darauf hin, dass alkoholische Getränke nicht an Minderjährige abgegeben werden. Klar ist jedoch: Hinweise im Kleingedruckten schützen wohl kaum vor Alkoholmissbrauch. Das ernüchternde Fazit: Kinder und Jugendliche können online viel zu leicht an alkoholische Getränke kommen.
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