50 Verstöße im zweiten Halbjahr 2014 festgestellt
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
50 Verstöße im zweiten Halbjahr 2014 festgestellt
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Halbjahr 2014 insgesamt 50 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 18 davon kommen aus dem Rundfunk-, 32 aus dem Telemedienbereich (Internet). Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Geldbußen.
Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte geben die Landesmedienanstalten an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter www.kjm-online.de.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern. (ju-info 15.02.2015)