Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
KJM beschließt Sperrung von xHamster Landesmedienanstalten verpflichten Internetanbieterinnen zur Blockierung des Porno-Portals
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im Verfahren gegen das Porno-Portal xHamster einstimmig entschieden, dass Internetanbieterinnen das Angebot für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Auf der Seite sind pornografische Angebote frei zugänglich – ohne dass sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Das verstößt gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und ist damit gesetzeswidrig. Nach einer vorherigen Entscheidung der KJM im März 2020 hatte die zuständige Landesanstalt für Medien NRW die Anbieterin von xHamster, das Unternehmen Hammy Media Ltd., bereits damals dazu aufgefordert, die Seite gesetzeskonform zu gestalten und eine Altersüberprüfung vorzunehmen.