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Der Aufenthalt in einer Shisha-Bar kann gefährlich sein

19. Juni 2017

Rauchverbot gefordert

Der Aufenthalt in einer Shisha-Bar kann gefährlich sein

Die Stadt Essen fordert laut Rheinische Post (www.rp-online.de) ein Rauchverbot von Shishas, weil von ihnen angeblich eine hohe Gesundheitsgefahr ausgehe. Auch in Düsseldorf und Köln komme es nach dem Zeitungsbericht immer wieder zu Atemgift-Alarmen.

In der Druckkammer des Düsseldorfer Uni-Klinikums mussten in den ersten sechs Wochen 2017 mehr Notfälle mit Kohlenmonoxid-Vergiftung behandelt werden als im gesamten vergangenen Jahr zusammen. Die Patienten seien in den meisten Fällen junge Menschen, die sich in Shisha-Bars aufgehalten hätten. Immer wieder werde in diesen Bars Atemgift-Alarme ausgelöst und die Feuerwehr müsse anrücken.

Auslöser für die giftige Atemluft ist Kohlenmonoxid. "Es entsteht bei einer unvollkommenen Verbrennung", sagte Christian Heinisch, Sprecher der Feuerwehr Köln, der Rheinischen Post. Ähnlich wie bei einem Grill, werden in den Wasserpfeifen Kohlestücke zum Glühen gebracht.
Dieses Glühen sei eine unvollkommene Verbrennung und produziert Kohlenmonoxid als Nebenprodukt. "Wie viel davon entsteht, hängt von der Menge der Shishas im Raum ab", sagt Heinisch. "Außerdem ist die Konzentration höher, je näher man an der Glut dran ist."

Das gefährliche an der chemischen Verbindung: Sie ist farb- und geruchslos und wird deswegen nicht bemerkt. "Wer davon zu viel einatmet, wird erst müde und abgeschlagen, bekommt Kopfschmerzen und Schwindel. Im schlimmsten Fall kann erst Bewusstlosigkeit und letztlich der Tod eintreten", sagte Heinisch.

Wie hoch die Konzentration von Kohlenmonoxid in der Luft ist, kann durch spezielle Messgeräte ermittelt werden. Nachdem Mitarbeiter des Ordnungsamtes Essen in einer Bar einen siebenfach über dem zulässigen Grenzwert liegenden Wert an Kohlenmonoxid ermittelt hätten, fordere die Stadt strengere Gesetze. Hierbei beruft sich die Rheinische Post auf die "WAZ". Demnach verlangt die Stadt, das Rauchverbot auch auf den Konsum für Shishas auszuweiten. (jugenschutz-info.de 19.06.2017)

Quelle: rp-online.de

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