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Verstecken der Schockbilder laut Verordnung nun verboten

21. Mai 2017

Zigarettenverkauf

Verstecken der Schockbilder laut Verordnung nun verboten

Händler dürfen Schockbilder auf Zigarettenschachteln laut taz seit Samstag (20. Mai) nicht mehr verdecken. Die Warnhinweise müssten nach dem Bericht auf taz.de (19. Mai) auch zum Zeitpunkt „des Anbietens zum Verkauf“ zu sehen sein, so stehe es in einem Zusatz zur „Tabakerzeugnis-Verordnung“ (siehe Bundesgesetzblatt vom 19. Mai, Seite 1201).

Bislang hätten viele Geschäfte den Hinweis „Rauchen ist tödlich“ sowie die Bilder etwa von einer krebskranken Lunge hinter Plastik- oder Pappkarten versteckt. An Automaten wären sie durchgängig nicht zu sehen.

Um vom Kauf von Zigaretten abzuschrecken, sind die Warnhinweise seit etwa einem Jahr vorgeschrieben. Die Branche habe aber durch die „Product cards“ verhindert, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können. Deshalb hatte der Bundesrat am 12 Mai den Zusatz zu der Verordnung beschlossen.

Der gesamte Artikel unter www.taz.de

Siehe hierzu auch den Artikel „Kinderfragen an der Supermarktkasse“
• im AJS FORUM 1/17 (Printausgabe)
• im JugendschutzForum 1/17

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