Mo. bis fr. von 8.30 bis 17.00 Uhr

Fremdenfeindliche Hetze in sozialen Netzwerken: Verstöße werden konsequent geahndet


14.09.2015

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Fremdenfeindliche Hetze in sozialen Netzwerken: Verstöße werden konsequent geahndet

Der stetig steigende Flüchtlingsstrom schlägt sich im Internet in einer steigenden Zahl von rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken nieder. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) (www.kjm-online.de) und die an sie angebundene Stelle jugendschutz.net (www.jugendschutz.net), die für die Vorabermittlung bei Telemedienfällen zuständig ist, verzeichneten dazu den Sommer über einen Anstieg von Fällen und Nutzerbeschwerden.

Die KJM ist derzeit mit ersten Prüffällen im Bereich fremdenfeindlicher Kommentare gegen Flüchtlinge befasst.Siegfried Schneider, Vorsitzender der KJM, dazu: „Volksverhetzende Äußerungen sind in Deutschland illegal – dies gilt auch im Internet. Wir werden Verdachtsfälle genau prüfen und Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages konsequent ahnden.“

Gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind Angebote unzulässig, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern, oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig lächerlich gemacht oder verleumdet werden. Darüber hinaus sind auch die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust, die Verbreitung von nationalsozialistischer Propaganda, sowie auch von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Hakenkreuze) nicht zulässig.

Verstöße gegen diese Vorschriften können medienrechtlich mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Zudem werden solche Fälle immer auch an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben, die in der Regel Ermittlungsverfahren gegen Internetnutzer einleiten. Bei einer Verurteilung drohen nach Strafrecht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Auch im globalen Medium Internet sind Urheber unzulässiger Äußerungen nicht vor der Verfolgung von Verstößen geschützt. Sie können rechtlich belangt werden, sofern sie in Deutschland wohnhaft sind.

Nutzer, die problematische Beiträge finden, können diese entweder bei der KJM (Kontaktformular) oder bei jugendschutz.net (www.jugendschutz.net/hotline) melden.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.