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Im ersten Halbjahr 2015 über 30 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag


Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Im ersten Halbjahr 2015 über 30 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM - www.kjm-online.de) hat im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 32 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Neun davon kommen aus dem Rundfunk-, 23 aus dem Telemedienbereich. Seit der Gründung im April 2003 hat sich die KJM mit mehr als 6600 Fällen befasst.

Im Rahmen der Rundfunk- und Telemedienaufsicht prüft und bewertet die KJM mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Sie beschließt entsprechende Maßnahmen, die dann von den Landesmedienanstalten umgesetzt werden. Im Sinne des Modells der regulierten Selbstregulierung ist es Aufgabe der KJM, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuerkennen. Weitere Aufgaben der KJM sind unter anderem die Festlegung von Sendezeiten, die Prüfung und Genehmigung von Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik und die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen. Außerdem stellt die KJM Indizierungsanträge für Angebote im Internet und nimmt Stellung zu Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). (jugendschutz-info.de 04.09.2015)

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