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Kein Jugendschutz-Verstoß bei „Germany’s Next Top Model festgestellt


05.11.2015

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Kein Jugendschutz-Verstoß bei „Germany’s Next Top Model festgestellt

Auch nach erneuerter Prüfung der TV-Sendung Germany’s Next Top Model ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zu dem Schluss gekommen, dass diese Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt. Das Gremium hatte mehrere Folgen der zehnten Staffel geprüft und dabei keine Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgestellt. Grund für die Prüfung waren verschiedene Zuschauerbeschwerden, die eine mögliche Förderung von Magersucht durch das Format bemängelt hatten.

Wie die KJM am 3. November mitteilt (www.kjm-online.de ), hatten sich die Gremien der KJM schon mehrfach mit dem Format befasst, jedoch war auch in der Vergangenheit kein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen erkennbar. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sendung zwar eine „Berufsrealität darstelle, in der ein kritikwürdiges Schlankheitsideal vorherrsche“. Die mediale Darstellung dieser in der Modewelt vorhandenen Anforderungen sei jedoch nicht als „entwicklungsbeeinträchtigend“ oder gefährdend für Kinder und Jugendliche zu bewerten. Auch seien problematische Szenen ausreichend relativiert worden, indem kritische Kommentare (z. B. “Du bist zu dick”) ausdrücklich auf die beruflichen Anforderungen an ein Laufsteg-Model bezogen worden seien. So habe die Moderatorin Heidi Klum im Laufe der Sendung den Kandidatinnen verdeutlicht, dass Hungern kein Weg sei. (jugendschutz-info.de 05.11.2015)

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