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Pornoportale klagen gegen deutschen Gerichtsbeschluss – und scheitern
Pornografische Internetangebote dürfen in Deutschland nicht ohne ein Jugendschutzsystem nach deutschen Standards verbreitet werden. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht in Münster in letzter Instanz bestätigt. Dagegen hatten zwei Porno-Portale aus Zypern geklagt.