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Keine Meldepflichten im Kinderschutz! • Verbändestellungnahme zum Beschluss des Bundesrates zum KJSG


22.02.2021

Kinderschutz-Zentren

Keine Meldepflichten im Kinderschutz! • Verbändestellungnahme zum Beschluss des Bundesrates zum KJSG

Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden Fachverbände in einer Stellungnahme auf den Bundesratsbeschluss vom 12. Februar 2021 reagiert. In einigen der hier vorgeschlagenen Neuregelungen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), insbesondere in den §§ 8a SGB VIII, 4 und 4a KKG  finden sich abseits guter Intentionen zur Verbesserung des Kinderschutzes rechtssystematisch und fachlich hoch problematische Vorschläge, die zu einer bedenklichen Aushöhlung grundlegender Strukturprinzipien des deutschen Kinderschutzes und zur Untergrabung zentraler Vertrauens- und Hilfebeziehungen führen.

Zum Text auf www.kinderschutz-zentren.org

Zur Anhörung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Bundestag am 22.02. um 14 Uhr siehe bundestag.de

sowie die Meldung des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) auf bmfsfj.de

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