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Ministerien sehen Jugendschutz bei Weinautomaten erfüllt

Gute Nachricht für Winzer: In der Debatte über den Jugendschutz von Weinautomaten haben sich zwei Ministerien in Rheinland-Pfalz zu ihren Gunsten abgestimmt. Gemäß der Rechtsauffassung des Weinbau- und des Familienministeriums in Mainz sind auch solche derartigen Verkaufsstationen erlaubt, die «auf einem eingefriedeten Wohn- und Betriebsgrundstück eines Weinguts aufgestellt sind».

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