Mo. bis fr. von 8.30 bis 17.00 Uhr

Bundesregierung will Abgabeverbot im Jugendschutzgesetz

05.11.2015

E-Zigaretten und E-Shishas

Bundesregierung will Abgabeverbot im Jugendschutzgesetz

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche zu verbieten. Der Beschluss vom 4. November bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin, der schon vor einigen Monaten in Umlauf gebracht worden war (Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas).

Der Gesetzentwurf dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels nicht mehr statthaft sein sollen. "Mit den neuen Regelungen schaffen wir Bewusstsein dafür, dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas keineswegs harmlos ist. Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift“, begründet Bundesministerin Manuela Schwesig ihre Gesetzesinitiative (www.bmfjg.de ).

Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Nach Meinung der Bundesfamilienministerin sind E-Zigaretten und E-Shishas jedoch nicht harmlos.

Hinweis: Der Beschluss der Bundesregierung bedeutet noch keine Änderung des Jugendschutzgesetzes. Vielmehr geht der Gesetzentwurf nun in die parlamentarischen Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Wann endgültig die Gesetzesänderung in Kraft treten wird – nach notwendigen Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat – steht noch nicht fest. (jugendschutz-info.de 05.11.2015)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.