Die richtige Entscheidung für einen durchsetzungsstarken Jugendmedienschutz • Entwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz sieht Medienanstalten als zuständige Behörden vor
Die Medienanstalten
Die richtige Entscheidung für einen durchsetzungsstarken Jugendmedienschutz
Entwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz sieht Medienanstalten als zuständige Behörden vor
Seit Monaten wurde über die Zuständigkeiten beim Digital Services Act der EU (DSA) verhandelt – und nun hat die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen. Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes, des Durchführungsgesetzes zum DSA für Deutschland, sind die Medienanstalten nun als sektoral zuständige Behörden benannt worden. In § 12 DDG wird die Zuständigkeit der Medienanstalten für Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgelegt.
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