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„Nintendo Switch“ und „Nintendo-Account-System“ sind geeignete Jugendschutzprogramme KJM bestätigt Eignungsbeurteilung der USK

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Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

„Nintendo Switch“ und „Nintendo-Account-System“ sind geeignete Jugendschutzprogramme KJM bestätigt Eignungsbeurteilung der USK

Die Spiele-Konsole „Nintendo Switch“ setzt ein Jugendschutzprogramm ein, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das gilt auch für die Altersbeschränkungen des Nintendo-Account-Systems. Die Nintendo Europe GmbH hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform und die Altersbeschränkungen des Nintendo-Account-Systems zur Prüfung vorgelegt. Die USK beurteilte die Funktionen als geeignete Jugendschutzprogramme im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). In ihrer Sitzung am 19. Oktober 2022 bestätigte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) diese Beurteilung.

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