
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Pornoplattformen müssen Kinder- und Jugendmedienschutz umsetzen
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Klagen von drei reichweitenstarken Porno-Plattformen gegen die Landesanstalt für Medien NRW zurückgewiesen. Die Plattformbetreiber, die alle zum Mindgeek-Konzern gehören, wollten die für solche Angebote rechtlich vorgeschriebene Altersverifikation nicht umsetzen. In allen drei Fällen entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt, die Klagen abzuweisen und bestätigt damit die Rechtsauffassung der Landesanstalt für Medien NRW und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die Landesanstalt für Medien NRW geht seit 2019 gegen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch frei zugängliche Pornografie im Internet vor.
Zur Mitteilung auf kjm-online.de
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