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USK vergibt Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps


Jugendschutz

USK vergibt Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps

USK LogoDie Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vergibt Alterskennzeichen nun auch für Online-Spiele und alle anderen Arten von Apps. Die Alterskennzeichnung erfolgt gemeinsam mit der ‚International Age Rating Coalition‘ (IARC), die in Deutschland von der USK vertreten wird. Als erste Plattformen haben sich Google Play Store und Firefox Marketplace dem System angeschlossen. Es wird erwartet, dass weitere Partner wie Microsoft Xbox Live Store, Nintendo eShop und PlayStation Store dem System anschließen werden.

Das IARC-System umfasst die Alterskennzeichen der USK (Deutschland), PEGI (Europa), ESRB (Nordamerika), Classification Board (Australia) und ClassInd (Brasilien). Die länderspezifischen kulturellen Normen und lokalen Kriterien werden dabei berücksichtigt. Zudem werden die Nutzer durch zusätzliche Inhaltsdeskriptoren informiert. „Wir sind stolz, als eines der Gründungsmitglieder IARC wesentlich mitentwickelt zu haben“, so Felix Falk, Geschäftsführer der in Berlin ansässigen USK und stellvertretender IARC-Vorsitzender.„Der Markt für Online-Spiele und Apps wächst explosionsarti. Erst mit IARC wird nun möglich sein, dass Jugendschutz trotz der vielen regionalen Unterschiede auch auf globaler Ebene in diesem Markt funktioniert. Google und Mozilla haben die Vorteile des IARC-Systems erkannt und wir freuen uns, dass sie Teil dieser wegweisenden Initiative sind.“
Wie die USK weiter mitteilte, können Eltern für ihre Kinder die Altersbeschränkungen für Apps auf Grundlage der neuen Alterskennzeichen einstellen, sobald die Alterskennzeichen in den kommenden Wochen auch im Google Play Store für Nutzer verfügbar sind.

Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin werden Computerspiele (gesetzestechnisch: „Bildträger mit Spielen“, gem. § 12 Jugendschutzgesetz) geprüft und mit einer Altersstufe gekennzeichnet. Offizielle vergeben werden die Alterskennzeichnungen aber von den Obersten Landesjugendbehörden (meist Jugend- oder Familienministerien) bzw. dessen staatlichen Vertreter bei der USK. Die Folge ist, dass Computerspiele nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen, wenn sie für ihre Altersgruppe freigegeben sind: ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren (offiziell „Nicht unter 18 Jahren“). Seit Beginn ihrer Tätigkeit 1993 bis Ende 2014 erfolgten rund 40 000 Freigabeverfahren bei der USK. Darüber hinaus ist derUSK.online-Bereichim Rahmen der Anerkennung nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aktiv und hilft zahlreichen Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung eines funktionierenden Jugendschutzes im Online-Bereich. Weitere Informationen siehe www.usk.de   (jugendschutz-info 19.03.2015)

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