Jugendschutz gemäß § 72a SGB VIII • Anleitung zum Abschluss einer Vereinbarung nach §72a mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe
19.07.2021
Landkreis Konstanz
Jugendschutz gemäß § 72a SGB VIII • Anleitung zum Abschluss einer Vereinbarung nach §72a mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe
Wenn Sie als Träger der freien Jugendhilfe in diesem Falle als Vereine, Verband, Vereinigungen, Initiativen, etc. Angebote im Rahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, sowie die Hilfen zur Erziehung im Landkreis Konstanz anbieten, müssen Sie eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Landkreis Konstanz abschließen.